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Die Müdener Grundschule von A-Z

Die Müdener Grundschule von A-Z

 Liebe Eltern,

eine sehr wichtige Voraussetzung im Entwicklungsprozess Ihres Kindes ist ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Elternhaus und Schule.

Die Erziehung der Kinder obliegt an erster Stelle Ihnen, gleichzeitig hat die Schule einen Erziehungs- und Lehrauftrag (§2 NSchG).

Das folgende ABC (nach Otto Herz „Wir buchstabieren das ABC der guten Schule neu“) soll Ihnen eine Hilfe sein, damit Sie möglichst viel über unsere Grundschule erfahren.

Wir würden uns freuen, wenn Fragen und Anregungen Ihrerseits in unser Grundschul-ABC einfließen und hoffen auf Rückmeldungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Kollegium der Grundschule am Heidesee

 Schul - ABC

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A

Eine Atmosphäre der Achtung, der Anerkennung und der Akzeptanz aufbauen

 Alarmplan

Sollte in der Schule ein Brand ausbrechen, greifen die Maßnahmen, die in unserem Alarmplan aufgeführt sind. Dazu gehört das richtige Verhalten beim Bemerken eines Brandes bzw. nach Auslösen eines Feueralarms. Die Fluchtwege und die Notausgänge müssen den Kindern bekannt sein.

Der Alarmplan wird in jedem Schuljahr in den einzelnen Klassen besprochen. Ein regelmäßiger Probealarm ist vorgeschrieben und wird durchgeführt.

 Allergien

Sollte Ihr Kind eine Allergie haben, welche den Schulalltag beeinträchtigen könnte, teilen Sie uns dies bitte mit.

Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit, welche Maßnahmen im Ernstfall zu treffen sind. Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.


 Anfangsunterricht

Der Unterricht in den ersten beiden Klassen heißt Anfangs- oder Erstunterricht (1. Klasse – 20 Stunden, 2. Klasse – 22 Stunden in der Woche).

Er beinhaltet die Lehrgänge Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die Fächer Sachunterricht, Ev. Religion, Musik, Kunst und Sport.

Speziell an unserer Grundschule erhalten die Kinder bereits ab Klasse 1 eine Unterrichtsstunde Französisch (Schule mit besonderem Fremdsprachenangebot).

In diesen beiden Jahrgängen erhalten die Kinder noch kein Notenzeugnis, sondern einen Lernstandsbericht.


 Ansprechpartner

Erster Ansprechpartner in unserer Schule ist jeweils die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer (Klassenlehrerinnen / Klassenlehrer). Wenn Sie Fragen haben oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit der Schulleitung, mit den Vorsitzenden des Klassenelternrates und/oder dem Schulelternrat (Elternvertretende) Kontakt aufzunehmen.


 Ansteckende Krankheiten

Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken oder auch an Läusen (Kopfläuse) erkranken, benötigen wir sofort Ihre Information, um ggfs. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können.

In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.


 Arbeitsmaterial

Eine wesentliche Voraussetzung für ein störungsfreies Lernen ist das Vorhandensein aller benötigten Arbeitsmaterialien. Schauen Sie bitte regelmäßig in den Schulranzen Ihres Kindes und stellen Sie sicher, dass Ersatzbeschaffungen (z.B. neuer Tuschkasten, Hefte, Kleber, Schreibwerkzeuge, Mappen) rechtzeitig erfolgen und mit dem Namen Ihres Kindes versehen werden.

 


 Aufsicht

Während der Hofpausen führt eine Lehrkraft Pausenaufsicht.

Die Lehrkraft ist bei Konflikten Ansprechpartner für die Kinder und versucht, gefährliche Situationen zu entschärfen. Sie redet mit den Kindern und hört ihnen zu. Bedenken Sie aber bitte: Lehrerinnen und Lehrer können nicht überall sein, können nicht alles sehen und nicht jeden Streit schlichten!

Nicht jeder Konflikt erfordert ein Eingreifen der Lehrkräfte. Die Kinder sollen auch lernen, kleine Streitereien selbst zu lösen.


 Ausflüge

(Klassenfahrten)


 Ausleihverfahren für Schulbücher

An unserer Schule können die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelt ausgeliehen werden.

Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie jeweils ausleihen können, wird Ihnen frühzeitig bekannt gegeben, dabei werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen.

Auf einer Liste werden dann die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist auf einer weiteren Liste zusammengestellt.

Es besteht nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Möglichkeit auf entgeltlose Ausleihe. Hierzu müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung bei der Schule durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen. Sie erhalten dazu zeitgleich zur Schulbuchbestellung ein Formular.

Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können die Bücher zu einem Preis von 80% der normalen Leihgebühr ausleihen.

Die Kinder sind verpflichtet, die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Erziehungsberechtigten haben dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu überwachen. Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu ersetzen.

Wir empfehlen deshalb dringend, alle ausgeliehenen Bücher mit einem Umschlag zu versehen.

 Änderungen

Änderungen Ihrer Adresse, Telefonnummer oder ähnliches können Sie per E-Mail oder Telefon im Sekretariat oder aber über den/die Klassenlehrer/in mitteilen.

B

Die Bedürfnisse aller Beteiligten in all ihrer Besonderheit beachten

 Basteltage

An einem Tag vor dem 1. Advent ändern wir unseren regulären Unterrichtsablauf, um die Schule vorweihnachtlich zu schmücken.


 Bastelgeld

Am Anfang des Schuljahres wird in der 1. und 3. Klasse von der Klassenlehrkraft Geld für Tonpapier und ähnliches eingesammelt. Von diesem Geld wird Bastelbedarf für die gesamte Schule angeschafft.


 Beratung

Es gibt manchmal Schwierigkeiten im schulischen Bereich, die sich auf die häusliche Atmosphäre auswirken oder auch häusliche Probleme, die sich in der Schule bemerkbar machen.

Sprechen Sie vertrauensvoll mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

Wir stellen auch Kontakt zu Erziehungsberatungseinrichtungen oder zu dem schulpsychologischen Beratungsdienst her.

Sie können sich auch selbst an die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Landkreises Celle wenden.

Denickestraße 110 B 29225 Celle Telefon: 05141 / 916 4400 Fax: 05141 / 916 4499

Außenstelle in Hermannsburg: Lutterweg 11 29320 Hermannsburg Telefon: 05052 / 94422


 Betreuungsstunden

Unsere Grundschule stellt für alle Schülerinnen und Schüler ein täglich fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicher (verlässliche Grundschule).

Für die Kinder der 1. und 2. Klasse wird aus diesem Grund eine Betreuung angeboten. Das Betreuungsangebot erstreckt sich von 8.00 Uhr -13.10 Uhr.

Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt für ein Halbjahr. In den Betreuungsstunden gibt es Spiel- und Bastelangebote. Hausaufgaben werden in den Betreuungsstunden nicht angefertigt.

 Beurlaubung

Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, teilen Sie dieses bitte rechtzeitig vorher der Klassenlehrkraft mit. Bei längerfristigen Beurlaubungen z.B. für Mutter–Kind-Kuren wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge) möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen.

Ein unvermeidbarer Arzttermin während der Schulzeit bedarf eines Anrufs im Sekretariat oder bei der Klassenlehrkraft.

 Beschwerden

Es liegt uns am Herzen zum Wohl Ihres Kindes vertrauensvoll mit Ihnen zusammen zu arbeiten. Suchen Sie deshalb bitte zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft. Fast immer lassen sich in diesem ersten Gespräch Missverständnisse und Unklarheiten schnell aus dem Weg räumen. Sofern notwendig stehen Ihnen als weitere Ansprechpartner die Elternvertreter Ihrer Klasse oder die Schulleitung zur Verfügung.

 Brückenjahr

Im August 2007 wurde vom damaligen Kultusminister Bernd Busemann „Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule“ als Modellprojekt für zwei Jahre gestartet.

Um jedes Kind nach seinen Bedürfnissen optimal fördern zu können und einen Bildungsweg ohne Brüche zu erreichen, sollen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen enger miteinander verzahnt werden und den wichtigen Übergang von der vorschulischen zur schulischen Bildung gemeinsam gestalten und miteinander abstimmen.

Da dieses Projekt so positiv angenommen wurde und wir große Erfolge verzeichnen können, wurde das Brückenjahr nach der Zeit als Modellprojekt als fester Bestandteil in den Lehrplan unserer Schule aufgenommen.

Die Gemeinde Faßberg, als Schulträger, hat sich bereit erklärt, die Kosten dafür zu tragen. Das Brückenjahr wird parallel im Kindergarten und in der Schule durchgeführt und somit ist die Schule dann auch kein fremder Ort mehr. Um den neuen Erstklässlern die Anfangszeit in der Schule zusätzlich zu erleichtern bekommt jedes Kind im Brückenjahr einen „Partner“ aus der dritten Klasse. Die Partner nehmen an der Einschulung teil und werden den „Kleinen“ im erste Jahr mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 Bücherei

Der Lesekompetenz kommt im gesamten Bildungsgang und im späteren Leben besondere Bedeutung zu. Um die Lesemotivation zu steigern, bieten wir den Kindern deshalb donnerstags während des Schulvormittags in der Gemeindebücherei die Möglichkeit, sich Bücher auszuleihen. Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Stoffbeutel für den Transport der Bücher mit.

 Bundesjugendspiele

Vor den Sommerferien finden auf dem Sportplatz die Bundesjugendspiele für die 3. und 4. Klassen statt. Sie umfassen die Disziplinen Weitsprung, Weitwurf, 50m und 800m Lauf. Dabei können die Schülerinnen und Schüler Teilnehmer-, Sieger- und Ehrenurkunden erringen.

 Buskinder

Schüler, die nicht in Müden wohnen haben einen Anspruch auf Nutzung des Schulbusses.

Der Schulbus hält an der Haltestelle in der Ortsmitte. Da diese Haltestelle nicht zum Schulgelände gehört, findet dort keine Busaufsicht statt. In der Schule wird den Schülerinnen und Schülern das Verhalten an der Bushaltestelle im Bereich Verkehrserziehung erläutert. Ihre Aufgabe als Erziehungsberechtigte sollte es ebenfalls sein, den Kindern zu erklären, wie sie sich im Bus und an der Bushaltestelle zu verhalten haben.

C

Jedem Charakter sein Charisma zuerkennen

 

 Chor

In der 3. Klasse können die Kinder im deutsch/französischen Schulchor mitsingen.

Ab dem Schuljahr 2016/17 ist der Chor für die Kinder der 4. Klasse eine verpflichtende AG.

Hier wird in einer Wochenstunde französisches und deutsches Liedgut erarbeitet, das dann zu verschiedenen Anlässen zu Gehör gebracht wird.

 

D

Zum Durchblick drängen.

 Danke

Dank sagen möchten wir allen engagierten Eltern, die uns bei unserer Arbeit im Interesse ihrer Kinder unterstützen.

 Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns gemäß Datenschutzgesetz vertraulich behandelt. Für die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten holen wir vorab Ihr schriftliches Einverständnis ein.

 Dt./Frz. Partnerschaft

Eine Idee, die nun schon zur Tradition gehört, ist die Partnerschaft zwischen einem deutschen und einem französischen Kind.

Die Kinder müssen die gleiche Jahrgangsstufe besuchen, damit sie sowohl im gemeinsamen Unterricht als auch in den gemeinsamen Pausen Kontakt haben. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen bei den Partnerschaften.

Sie kann in Ausnahmen vorzeitig beendet werden. Manchmal stimmt die Chemie doch nicht, eben wir im richtigen Leben. Dann haben beide Kinder die Chance auf einen Neuanfang mit einem anderen Partner.

Entstanden ist die Idee mit den Partnern aus einer Problemsituation.

Häufig gab es in den Pausen Auseinandersetzungen und Raufereien. Es stellte sich heraus, dass es immer wieder hieß „die Franzosen ärgern uns“ oder „die Deutschen hauen uns“. Um diesem Denken entgegenzuwirken, entstand die Idee des Tandems. Aus der individuellen, meistens sehr freundschaftlichen Beziehung der Kinder sollte sich auch eine „kollektive Freundschaft“ entwickeln.

Bis heute ist sie Dreh- und Angelpunkt der Dt./Frz. Kooperation (Dt./Frz. Kooperation) in der Grundschule am Heidesee.

 Dt./Frz. Kooperation

Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit hatten im Jahr 2002 die Verteidigungsminister Deutschlands und Frankreichs beschlossen, die Ausbildung am Kampfhubschrauber „Tiger“ gemeinsam durchzuführen. Deutsche und französische Soldaten erhalten bis heute die fliegerische Ausbildung in Le Luc, Frankreich. Im Gegenzug findet die technisch-logistische Ausbildung der Soldaten beider Nationen in Faßberg statt.

Für die Kinder der zukünftig in Faßberg stationierten Soldaten und deren Familien wurde eine Grundschule gesucht, die Räumlichkeiten für eine kleine französische Schule zur Verfügung stellen könnte.

Im Februar 2003 kam dann die Nachricht, dass Müden sich auf die französischen Schüler freuen darf. Sie wurden im Sommer 2003 in der Grundschule in Müden eingeschult. Auch können die kleineren Kinder den benachbarten Kindergarten besuchen. Die familiäre

Atmosphäre der Schule und die unmittelbare Nähe zum Kindergarten hatten die französische Delegation überzeugt.

Damit die Kinder nach ihrem Aufenthalt in Deutschland wieder nahtlos in das französische Schulsystem einsteigen können, werden sie dem französischen Schulsystem entsprechend unterrichtet.

Die französischen Kinder besuchen in den Fächern Sport und Kunst den deutschen Unterricht. Im Gegenzug erhalten die deutschen Kinder eine Wochenstunde Französisch (Grundschule mit besonderem Fremdsprachenangebot).

In all den Jahren wurde und wird immer wieder und immer weiter an dem Miteinander der deutschen und französischen Kinder gearbeitet. Eine Idee, die nun schon zur Tradition gehört, ist die Partnerschaft (Dt./Frz. Partnerschaft) zwischen einem deutschen und einem französischen Kind.

 

E

Zu ernsthafter Einsicht einladen

 Einschulung

In Niedersachsen werden die Kinder in der Regel am ersten Samstag nach dem Ende der Sommerferien eingeschult. An diesem Tag können die Kinder mit den Eltern, Paten und Verwandten an einem Gottesdienst teilnehmen.

Gemeinsam gehen die Schulanfänger danach zur Schule. Hier findet eine Einschulungsfeier statt, ehe die Erstklässler im Anschluss daran ihre „erste Schulstunde“ haben.

Vor der Einschulung findet im Juni ein erster Elternabend (Elternabend) statt, bei dem Sie alle zu diesem Zeitpunkt wichtigen Informationen erhalten.

Die Schüler und Schülerinnen der 4. Klasse nehmen an der Einschulung teil. Über den Zeitpunkt und den Umfang der Teilnahme erhalten die Eltern eine Mitteilung unmittelbar vor den Sommerferien.

 Eltern

Unterstützen Sie Ihr Kind in seiner schulischen Entwicklung. Sorgen Sie für einen geregelten Tagesablauf, reden Sie mit Ihrem Kind über das, was es am Tag erlebt hat – z.B. bei einer gemeinsamen Mahlzeit.

Bieten Sie Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sowie weitere aktive Hobbies an und halten Sie Fernseh- und PC- Zeiten eher kürzer.

Kurz: Schaffen Sie ein positives Umfeld und trauen Sie Ihrem Kind etwas zu.

Bei Unsicherheit, Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne an die Klassen- oder Fachlehrkräfte oder an die Schulleitung.

 Elternabend

Bereits vor der Einschulung findet für die Eltern der neuen Erstklässler ein Informationsabend kurz vor den Sommerferien statt. Dort werden zahlreiche Informationen weitergegeben und Absprachen getroffen, die für einen reibungslosen Schulstart wichtig sind.

Zum ersten regulären Elternabend im ersten Schuljahr lädt die Klassenlehrkraft ein und leitet die Wahl der Vertreterinnen/Vertreter der Klassenelternschaft (Elternvertreter). Zu den Aufgaben der/s Vorsitzenden der Klassenelternschaft gehört die regelmäßige Einberufung eines Elternabends, wobei in den meisten Fällen eine vorherige Absprache mit der Klassenlehrkraft sinnvoll ist.

Elternabende dienen in erster Linie dem vertrauensvollen Informationsaustausch über Angelegenheiten, die die einzelnen Klassen betreffen. Auch geben die Fachlehrkräfte Informationen über den Inhalt und die Ziele der einzelnen Unterrichtsfächer.

 Elternbefragung

Die Bildung und Erziehung Ihrer Kinder ist unser gemeinsames Anliegen. Eine gute und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist dafür unbedingt notwendig.

Aus diesem Grund führen wir seit dem Schuljahr 2011/2012 alle zwei Jahre vor den Sommerferien eine Elternbefragung durch.

Wir möchten allen Eltern die Möglichkeit geben, auf einem Fragebogen eine Einschätzung unserer schulischen Arbeit zu geben.

  •  Eine Auswertung der Rückmeldungen können Sie jederzeit im Sekretariat einsehen.

 Eltern - Info

Alle wichtigen Informationen seitens der Schule erhalten Sie in schriftlicher Form. Die Eltern-Infos werden von den Klassenlehrkräften ausgeteilt und von den Kindern in ihre Postmappe (Postmappe) gelegt oder ins Aufgabenheft geschrieben.

Die Benachrichtigungen werden auf farbiges Papier kopiert, so dass sie sich von den Arbeitsblättern der Kinder unterscheiden und nicht „untergehen“. Bitte schauen Sie auch regelmäßig, am besten mindestens einmal wöchentlich, in die Aufgabenhefte bzw. in die Postmappe Ihrer Kinder.

 Elternsprechtag

Zweimal im Jahr lädt die Schule zu Elternsprechtagen ein. Hier haben Sie die Gelegenheit, mit den einzelnen Lehrkräften Ihres Kindes zu sprechen.

Wir haben an unserer Schule die Regelung, dass Sie bei Verhinderung einen separaten Termin mit der Lehrkraft / den Lehrkräften vereinbaren können.

 Elternvertreter

Alle zwei Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in der Klassenelternschaft. Diese sind auch die Vertreter für die Klassenkonferenzen (u.a. Zeugniskonferenzen). Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft bilden den Schulelternrat (NSchG §90, §91). Der Schulelternrat wählt die Schulelternratsvorsitzende/den Schulelternratsvorsitzenden.

Außerdem benennt der Schulelternrat die Vertreter für die Fachkonferenzen.

Elternvertreter können außerdem Mitglieder der Gesamtkonferenz (-Gesamtkonferenz) und des Schulvorstandes (-Schulvorstand) sein.

Zu den Aufgaben der/s Vorsitzenden der Klassenelternschaft gehört die regelmäßige Einberufung eines Elternabends, wobei in den meisten Fällen eine vorherige Absprache mit der Klassenlehrkraft sinnvoll ist.

 Englisch

In den 3. und 4. Klassen werden im Rahmen des frühen Fremdsprachenlernens je zwei Wochenstunden Englisch unterrichtet.

In Klasse 4 erfolgt eine Benotung, die jedoch nicht für die Versetzung entscheidend ist.

Eine Information über Inhalte und Ziele des Englischunterrichts erhalten Sie auf dem ersten Elternabend in der 3. Klasse.

 Entschuldigung

Ist ein Kind krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht, das Fehlen zu entschuldigen.

Bitte kümmern Sie sich darum, dass Ihr Kind die Hausaufgaben der versäumten Tage nachholt.

Fehlt Ihr Kind voraussichtlich nur ein oder zwei Tage, genügt ein Anruf bis 7.30 Uhr in der Schule (05053/342). Gerne können Sie auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Eine schriftliche Entschuldigung ist dabei nicht nötig.

Die Schulleiterin/der Schulleiter kann die Vorlage eines Attestes verlangen.

 Erlasse

Sie möchten sich selbst ein Bild über die gesetzlichen Bestimmungen machen?

Viele Informationen finden Sie z.B. auf der Homepage des Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de, auf dem Niedersächsischen Bildungsserver www.nibis.de oder unter Schule und Recht in Niedersachsen www.schure.de.

F

Sich fehlerfreundlich f(v)erhalten

 Fachlehrkräfte

An unserer Schule unterscheiden wir bei der Einteilung der Stunden in Klassenlehrerstunden und Fachlehrerstunden. Die Kinder werden an unserer Schule bereits in der 1. Klasse von mehreren Lehrkräften unterrichtet.

 Fahrrad

Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist es die Pflicht der Eltern, für die Verkehrssicherheit des Fahrrades zu sorgen. Die Schule führt regelmäßig Fahrradkontrollen durch. Nicht verkehrssichere Fahrräder werden in der Schule eingeschlossen und die Erziehungsberechtigten werden davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Denken Sie bitte auch daran, Ihr Kind nur mit Helm fahren zu lassen.

In der 4. Klasse finden im 2. Schulhalbjahr ein Fahrradturnier (-Fahrradtunier) und die Radfahrprüfung (-Radfahrprüfung) statt. Zur Vorbereitung wird eine Wochenstunde des Sachunterrichts für die Verkehrserziehung vorbehalten. Zusätzlich wird ein Übungsnachmittag für die Kinder vor der Radfahrprüfung angeboten.

 Fahrradtunier

Im Rahmen der Vorbereitung auf die Radfahrprüfung wird in Klasse 3 ein Fahrradturnier auf dem Übungsplatz der Lerchenschule in Faßberg durchgeführt. Die Kinder müssen einen Geschicklichkeitsparcours durchfahren und dabei zeigen, wie sicher sie ihr Fahrrad beherrschen.

 

 Feste

Alle zwei Jahre feiern wir kurz vor den Sommerferien unser Dt./Frz. Sommerfest. Dieses Fest fand erstmals 2009 statt. Es erinnert an eine Tradition in Frankreich. Im Rahmen der Dt./Frz. Kooperation ist es nun auch an unserer Schule zu einem beliebten Brauch geworden. Organisiert wird es deutschen und französischen Elternvertretern/- innen und motivierten Eltern beider Nationen.

In den Jahren dazwischen veranstaltet die Schule mit allen Kindern einen Wandertag.

 Fibel

Der Leselehrgang in der ersten Klasse beginnt an unserer Schule mit der gemischten Druckschrift (große und kleine Druckbuchstaben).

Als Lehrwerk ist Karibu eingeführt. Eine ausführliche Erklärung des Lehrwerks erfolgt durch die Klassenlehrkraft auf dem ersten Elternabend.

 Flöten

Für Kinder ab der 3. Klasse wird zusätzlich zum Musikunterricht eine Stunde wöchentlich Flötenunterricht angeboten. Die Teilnahme ist verpflichtende.

 Fotograf

Einmal im Jahr kommt der Fotograf und macht Klassenfotos sowie Einzel- und Geschwisterfotos, welche Sie dann käuflich erwerben können.

Die Klassenfotos werden auch auf unserer Homepage (Homepage) eingestellt.

Bereits im Brückenjahr werden dazu Einverständniserklärungen an die Erziehungsberechtigten verteilt. Sollten Sie diese nicht unterzeichnen, wird das Gesicht Ihres Kindes auf den eingestellten Fotos grob gepixelt und somit unkenntlich gemacht.

 Frühstück

Am Ende der zweiten Schulstunde, vor Beginn der großen Pause, wird in der 1. und 2. Klasse gemeinsam im Klassenraum gefrühstückt.

Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes möglichst vollwertig (Vollkornbrot, Obst, rohes Gemüse) ist. Vermeiden Sie es, Ihrem Kind gesüßte „Pausensnacks“ und dergleichen mitzugeben. Dies gilt natürlich auch für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klasse, auch wenn diese nicht gemeinsam frühstücken.

Denken Sie vor Schulbeginn daran, dass zu einem guten Schulstart ein kleines ausgewogenes und abwechslungsreiches Frühstück zu Hause gehört.

 

 Förderunterricht

Ziel des Förderunterrichts ist es, Lernproblemen vorzubeugen oder Schwierigkeiten möglichst zu beseitigen. An unserer Schule werden Fördermaßnahmen für Kinder durchgeführt, die Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, des Schreibens und des Rechnens haben.

Die Anzahl der Förderstunden ist von der Versorgung mit Lehrerstunden abhängig.

Im ersten Schuljahr kann sich die Förderung auch auf das Training der Konzentration und andere Lernvoraussetzungen beziehen.

Der Förderunterricht kann entweder parallel zu den Unterrichtsstunden (durch eine Doppelbesetzung) oder in Randstunden liegen. Auch ist durch Differenzierungsmaßnahmen eine Förderung im Unterricht möglich.

Die Teilnahme am Förderunterricht ist für die entsprechenden Kinder Pflicht.

 Fundsachen

Es ist erstaunlich, wie viele Sachen im Laufe eines Schuljahres in der Schule vergessen werden. Im Eingangsbereich steht eine Kiste für diese Fundsachen.

Zu den beiden Elternsprechtagen werden die aufgefundenen Jacken, Mützen etc. in der Pausenhalle an einer Leine aufgehängt.

Die Sachen, für die sich kein Eigentümer findet, werden danach entsorgt.

G

Gelingende Gemeinsamkeit genießen

 Gesamtkonferenz (§34NschG)

In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

Die Gesamtkonferenz entscheidet über:

  • das Schulprogramm
  • die Schulordnung
  • die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen und Ausschüsse
  • Grundsätze für:
  •               Leistungsbewertung und Beurteilung
  •               Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordination

Der Schulleiter/-in unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

 Ganztagsschule

Seit Beginn des Schuljahres 2012 / 2013 ist die Lerchenschule in Faßberg Ganztagsschule.

Dieses Angebot gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Faßberg, steht also auch allen Kindern aus Müden und Poitzen offen.

Um das Angebot der Ganztagsschule nutzen zu können, ist es notwendig, dass Ihr Kind die Grundschule in Faßberg besucht. Eine Ausnahmegenehmigung wird selbstverständlich unbürokratisch erteilt.

 Glatteis

Bei extremen Witterungsbedingungen (Glatteis) entscheidet die Bezirksregierung, ob der Unterricht ausfällt.

Unterrichtsausfall in den entsprechenden Regionen wird jeweils im Radio bekannt gegeben.

Unabhängig davon können Eltern Ihre Kinder bei Gefahr auch dann für einen Tag zu Hause behalten, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

Wenn Sie genauere Informationen möchten, erhalten Sie das Schreiben des Landkreis („Der Landkreis informiert“) im Sekretariat.

In jedem Fall gilt die Regelung:

Eltern, die berufstätig sind und keine Möglichkeit haben, ihre Kinder betreuen zu lassen, können ihr Kind in die Schule bringen. Es sind immer Lehrkräfte in der Schule.

 Grundschule mit besonderen Fremdsprachangeboten

Kurz nach Beginn der Kooperation stand für das dt./frz. Kollegium fest, dass Integration mehr sein muss, als den Schulhof miteinander zu teilen.

Es wurde beschlossen, dass die französischen Kinder in den Fächern Sport und Kunst den deutschen Unterricht besuchen. Im Gegenzug erhalten die deutschen Kinder eine Wochenstunde Französisch durchgängig durch alle Klassen. Auch ein dt./frz. Chor ist entstanden. So kam es, dass die Grundschüler in Müden bereits ab der 1. Klasse eine Stunde Fremdsprachenunterricht erhalten.

Das Niedersächsische Kultusministerium verlieh 2009 der Grundschule am Heidesee in Müden den in Deutschland für Grundschulen einmaligen Titel:

 Grundschule mit besonderem Fremdsprachenangebot.

 

H

Zum Helfen herausfordern

 Hausaufgaben

Hausaufgaben sind zum Üben und Vertiefen des Gelernten gedacht. Das bedeutet, dass die Kinder ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig erledigen sollten.

In der 1. Klasse wird vor die Hausaufgaben „das Haus vom Nikolaus“ gemalt.

Ab Klasse 3 verteilen wir zu Schuljahresbeginn ein einheitliches Aufgabenheft (Aufgabenheft) für alle Kinder.

Denken Sie bitte immer daran: Sie sind kein Hilfslehrer. Setzen Sie sich mit der Lehrkraft in Verbindung, wenn Ihr Kind häufig Probleme mit den Hausaufgaben hat.

Hausaufgaben sollten der Belastbarkeit der Schüler und Schülerinnen angepasst sein:

Im Grundschulbereich liegt der Richtwert für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag bei 30 Minuten.

Hausaufgaben von Freitag zum Montag sind ebenso unzulässig wie Hausaufgaben über die Ferienzeit.

 Hausschuhe

Die Kinder wechseln vor Unterrichtsbeginn ihre Straßenschuhe und ziehen eigene Hausschuhe an, die vor jedem Klassenraum im Schuhregal abgestellt werden.

Die Hausschuhe werden während des Schulvormittags in den Klassenräumen und im Schulgebäude getragen.

Bitte kontrollieren Sie in Abständen die Hausschuhe Ihrer Kinder. Beschädigte oder schlecht sitzende Hausschuhe stellen ein Unfallrisiko für die Kinder da.

 Hitzefrei

An unserer Verlässlichen Grundschule (verlässliche Grundschule) gibt es grundsätzlich kein „hitzefrei“, da sich die Eltern auf die im Stundenplan aufgeführten Schulschlusszeiten verlassen können.

Selbstverständlich nehmen wir bei hohen Temperaturen Rücksicht auf die verminderte Leistungsbereitschaft der Kinder.

In Ausnahmefällen, bei anhaltenden extremen Witterungsverhältnissen (z.B. im Sommer) ist es jedoch möglich, dass die Kinder auch nach vorherigem Anruf nach Hause geschickt werden. Wenn Sie darauf angewiesen sind, dass Ihr Kind auch in solchen Ausnahmesituationen in der Schule bleiben soll, wird es von uns  betreut.

 Homepage

Auf unserer Internetseite grundschule-mueden.de finden Sie nicht nur wichtige Informationen unserer Grundschule, sondern auch eine Vielzahl von Bildern zu den verschiedenen schulischen Ereignissen.

Es lohnt sich, die Seite regelmäßig zu besuchen.

 Hort

Seit dem Schuljahr 2015/16 haben wir unser Betreuungsangebot in Kooperation mit dem DRK Kindergarten “Kinnerhus” erweitert.

Öffnungszeiten:        In der Schulzeit:

Montag bis Freitag von 13.00-16.00 Uhr

In der Ferienzeit:

Montag bis Freitag von 08.00 – 16.00 Uhr

Schließungszeiten:  In den Sommerferien bleibt die Einrichtung für drei Wochen geschlossen. Ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr und an zwei Fortbildungstagen für die Mitarbeiter/innen.

Räumlichkeiten:       Betreuung in den Räumen des Obergeschosses der Grundschule

Mittagessen:            Mittagessen in den Räumen des Kindergartens (Lieferant “Meyer-                                  Menü”)

Leitung:                    Cornelia Beyer (DRK–Kindergarten „Kinnerhus“)

Personal:                   2 Fachkräfte (1 Erzieherin, 1 Sozialassistentin), bei bis  zu                                12 Kindern 1 Fachkraft, 1 Betreuungskraft

Gruppengröße:         max. 20 Kinder

Kosten:                      100,-€ monatlich plus Essengeld

Bei weiteren Fragen zu unserem Hortangebot wenden Sie sich bitte an Frau Beyer vom Kinnerhus. Sie erreichen Frau Beyer unter der Telefonnummer 05053/94132.

 

I

Immer wieder Initiativen initiieren.

 Informationen

Alle wichtigen Mitteilungen seitens der Schule erhalten Sie in schriftlicher Form. Die Eltern-Infos (Eltern-Infos) werden von den Klassenlehrkräften verteilt und von den Kindern in die Postmappe gelegt.

Außerdem werden wichtige Informationen, die einzelne Klassen oder Kinder einzelner Klassen betreffen, ins Aufgabenheft geschrieben.

Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, über wichtige schulische Angelegenheiten nicht (hinreichend) informiert zu werden, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft oder an die Schulleitung.

J

Ja – Sagern entgegentreten, Nein- Sagern Alternativen anbieten

K

Zu einem Klima der Kooperation beitragen und

Konfrontationen kooperativ kontern

 Klassenarbeiten

Im 1. und 2. Schuljahr werden keine benoteten Klassenarbeiten geschrieben. Kurze Lernzielkontrollen dienen der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung. Im 3. und 4. Schuljahr gibt es schriftliche Arbeiten, die zensiert werden.

Die Anzahl ist von der Fachkonferenz festgelegt worden. Außerdem können schriftliche Lernzielkontrollen einen Überblick über den individuellen Lernstand der Kinder geben.

Diese Übungen werden nicht benotet. Klassenarbeiten werden mindestens eine Woche vorher angekündigt und an die Termintafel geschrieben. Alle weiteren Informationen hierüber erhalten Sie von der Klassenlehrkraft oder von den Fachlehrkräften auf den regelmäßig stattfindenden Elternabenden.

Uns ist es ein Anliegen, keine Klassenarbeiten in der Adventszeit zu schreiben.

 Klassenkasse

Es ist jeder Klassenlehrkraft freigestellt, eine Klassenkasse zu führen. Die Einzelheiten hierzu werden auf den Elternabenden besprochen.

 Klassenlehrerin / Klassenlehrer

Die Klassenlehrkräfte sind erste Ansprechpartner sowohl für Sie als auch für die Kinder. An unserer Schule führt eine Lehrkraft eine Klasse in der Regel für zwei Jahre. Nach der 2. Klasse findet also für gewöhnlich ein Klassenlehrerwechsel statt.

 Klassenfahrten

Zu den besonderen Erlebnissen zählen die Klassenfahrten. Während in den ersten beiden Klassen meist nur eintägige Ausflüge unternommen werden, können ab Klasse 3 mehrtägige Fahrten (bis zu 4 Übernachtungen) durchgeführt werden.

An unserer Schule ist es üblich, dass alle zwei Jahre die Klassen 3 und 4 eine Fahrt unternehmen. Diese dauert für gewöhnlich von Montag bis Freitag.

Eintägige Klassenausflüge sind Pflichtveranstaltungen, mehrtägige Klassenfahrten sind freiwillig. Die Informationen über geplante Klassenausflüge und –fahrten erhalten Sie rechtzeitig von der Klassenlehrkraft.

 Klassenregeln

Die Klassenlehrkraft stellt zusammen mit den Kindern Verhaltensregeln auf, die von allen Kindern eingehalten werden müssen. Die Klassenregeln werden regelmäßig im Unterricht besprochen. Eine schriftliche Auflistung und ein Aushang der Regeln im Klassenraum sind sinnvoll.

 Kleidung

Die Schulkleidung sollte grundsätzlich zweckmäßig und strapazierfähig sein. Wichtig ist, dass Ihr Kind die eigene Kleidung kennt und schon zu Beginn der Schulzeit eine Schleife binden kann. (Fundsachen, Hausschuhe)

 Kollegium

Zur Zeit unterrichten insgesamt 8 deutsche und 3 französische Lehrkräfte an unserer Schule:

Hinzu kommen die pädagogische Mitarbeiterin und die Schulsekretärin sowie eine Schulsozialarbeiterin.

 Konferenzen

In der Schule finden regelmäßig folgende Konferenzen in unterschiedlichen Besetzungen statt: Gesamtkonferenz, Sitzung des Schulvorstandes, Fachkonferenz, Zeugniskonferenz, Konferenz zur Schullaufbahnempfehlung.

Bei Bedarf gibt es Konferenzen zum Nachteilsausgleich oder zu Ordnungsmaßnahmen (§62 NSchG).

 Kopfläuse

Der Befall durch Kopfläuse gilt laut Infektionsschutzgesetz nicht als Krankheit. Ebenso sind sie kein Zeichen mangelnder Hygiene oder Sauberkeit. Im Kindergarten und in der Grundschule werden erfahrungsgemäß Kinder häufig von Läusen befallen. Die Übertragung erfolgt durch dichten Kopfkontakt und durch Kleidungsstücke, die nebeneinander hängen (Jacken, Anoraks, Mützen).

Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder ohne Nissen bzw. Läuse das Schulgebäude betreten. Sollte ein Befall vorliegen, muss die Schule davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Kinder bleiben zu Hause, bis eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Aus der hervorgehet, dass das betroffene Kind ohne Läusebefall ist und es somit die Schule besuchen darf.

 Kranke Kinder

Ist ein Kind krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht, das Fehlen zu entschuldigen.

Bitte kümmern Sie sich darum, dass Ihr Kind die Hausaufgaben der versäumten Tage nachholt.

Fehlt Ihr Kind voraussichtlich nur ein oder zwei Tage, genügt ein Anruf bis 7.30 Uhr in der Schule (05053/342). Gerne kann auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist dabei nicht nötig.

Die Schulleiterin/der Schulleiter kann die Vorlage eines Attestes verlangen.

L

Auf die Lust am Leisten Wert legen und das Loben lieben

 Leitbild

Leitbild der Grundschule am Heidesee:

Jede Schule ist gehalten, ein Schulprogramm aufzustellen. Dieses soll Informationen über das Leben und Lernen in der Schule geben und die Arbeit in der Schule transparenter machen. Unser Schulprogramm vereint die Punkte, die uns Lehrkräften wichtig sind und an denen Sie unsere Arbeit bewerten können.

 Schule im Dorf – Dorf in der Schule

Unsere Schule ist ein lebendiger Bestandteil des dörflichen Miteinanders. Der Begriff „Dorfschule“ wird von uns als echtes Prädikat geführt. Der enge soziale Kontakt aller an Schule beteiligten Personen und die Offenheit untereinander führen zu einem konstruktiven Miteinander. So ermöglichen wir die Freude am Lernen in einem Klima der gegenseitigen Achtung. „Schule im Dorf – Dorf in der Schule“ ist somit alles andere als ein altmodisches Konzept.

Unsere Leitziele:

  • In unserer Schule vermitteln wir eine umfassende Bildung, die den Schüler als ganzen Menschen fordert und fördert. 
  • In unserer Schule lernen die Schüler, Verantwortung für sich und für andere zu übernehmen. 
  • In unserer Schule vermitteln wir, wie wir achtsam mit uns und unserer Umwelt umgehen.
  • In unserer Schule herrscht ein Klima von Achtung und Vertrauen zwischen Schülern, Eltern und Lehrern.
  • Unsere Schule ist ein Lebensraum, in dem sich jeder wohlfühlen soll. 
  • Unsere Schule ist offen für Kooperationen – im Dorf und darüber hinaus. 

 Linkshändigkeit

Untersuchungen haben ergeben, dass Linkshänder genau die gleichen schulischen Leistungen erbringen können wie Rechtshänder. Das Umerziehen auf die rechte Hand kann schädlich sein. Es gibt oft Fälle, bei denen nicht ganz klar ist, welche Hand dominiert. Dies kann man aber durch Tests erfahren.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Kinderarzt oder wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft.

 Listen

Vielen Eltern ist es nicht möglich zur Schule zu kommen (Berufstätigkeit), um sich in diverse Listen einzutragen. Seit dem Schuljahr 2012/13 hängen die Listen, z.B. für die Elternsprechtage, nicht mehr wie gewohnt in den Klassenräumen, sondern liegen bei Frau Schwab im Sekretariat aus bzw. befinden sich im Eingangsbereich.

Sie können sich selbstverständlich weiterhin persönlich eintragen, haben aber nun die Möglichkeit sich telefonisch/per Mail bei Frau Schwab zu melden. Sie wird Sie dann in die Listen eintragen.

M

Mitmenschlichkeit mehren

 Mobilität

Bis vor einigen Jahren war die Verkehrserziehung ein durchgängiges Thema im Sachunterricht aller vier Jahrgänge. Dieses ist im Jahr 2002 dahingehend geändert worden, dass der umfassende Themenbereich der Verkehrserziehung nunmehr auch im Deutschunterricht, im Sport und im Fach Kunst thematisiert wird (Curriculum Mobilität).

Zielsetzung ist selbstverständlich nach wie vor, alle Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmern zu machen.

 Mundhygiene

Regelmäßiger Gast an unserer Schule ist Frau Hausmann, die Mitarbeiterin der Abteilung „Zahngesundheit“ des Gesundheitsamts Celle. Sie erklärt den Kindern alles Wissenswerte zum richtigen Zähneputzen.

Außerdem erhalten die Kinder jedes Jahr eine Zahnkarte, um den Besuch beim Zahnarzt zu dokumentieren.

Die Klassen erhalten als Anerkennung Geldbeträge für die Klassenkasse. Dazu müssen jedoch möglichst alle Kinder einer Klasse beim Zahnarzt gewesen sein und die Karte bei der Klassenlehrkraft abgegeben haben.

 Müll vermeinde

Geben Sie Ihrem Kind das Frühstück möglichst in Mehrwegverpackungen (Brotdosen) mit. Mehrweggetränkeflaschen sind Plastikflaschen oder Tetrapacks vorzuziehen.

 Mülldienst

Die Schüler und Schülerinnen der 4. Klasse sind für den Mülldienst zuständig. Sie sorgen dafür, dass die Mülleimer (Wertstoffe und Altpapier) in den Klassen und im Schulgebäude regelmäßig geleert werden.

Sie kümmern sich auch darum, dass die Tonnen zu den Leerungszeiten an die Straße geschoben werden.

N

Der Nähe zur Nachbarschaft nachspüren

 Notausgänge

Unsere Schule verfügt über zwei verschiedene Notausgänge. In allen Etagen ist der Zugang zur Fluchttreppe möglich, die sich an der Rückseite des Schulgebäudes befindet. Sollte im Notfall der Weg versperrt sein, ist das Verlassen des Schulgebäudes über das Treppenhaus möglich. Der Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenraum.

O

Auf Offenheit orientieren

 Offene Ganztagsgrundschule

Seit Beginn des Schuljahres 2012 / 2013 ist die Lerchenschule in Faßberg eine offene Ganztagsschule.

Dieses Angebot gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Faßberg, steht also auch allen Kindern aus Müden und Poitzen offen.

Um das Angebot der Ganztagsschule nutzen zu können, ist es notwendig, dass Ihr Kind die Grundschule in Faßberg besucht. Eine Ausnahmegenehmigung wird selbstverständlich unbürokratisch erteilt.

 Ordnung

Ordnung gehört zu unserem Schulalltag dazu. Wer Kindern keine Grenzen aufzeigt, sie nicht an die Einhaltung von Regeln gewöhnt, gibt ihnen keinen verlässlichen Ordnungsrahmen.

So gibt es an unserer Schule eine Schulordnung (Schulordnung) und Klassenregeln (Klassenregeln).

Bei Nichteinhalten steht der Schule gemäß § 61 NSchG ein Maßnahmenkatalog von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung.

P

Perspektiven planen

 Parken

Sie bringen manchmal Ihr Kind mit dem Auto zur Schule oder holen es mit dem Auto ab? Dann haben wir eine ganz dringende Bitte an Sie: Fahren Sie bitte nicht in die Parkbuchten vor dem Schulgebäude oder halten Sie nicht unmittelbar vor dem Schulhof. Wir beobachten leider immer wieder, dass hierdurch unnötige Gefährdungen für unsere Schulkinder und andere Verkehrsteilnehmer entstehen.

Nutzen Sie bitten den Parkplatz am Heidesee. Ihr Kind kann die Schule über den Weg durch den Turngarten erreichen.

Pädagogische Mitarbeiterin:

Seit August 2004 ist Frau Schlicht als pädagogische Mitarbeiterin und Sportpädagogin an unserer Schule beschäftigt.

Die Hauptaufgabe der päd. Mitarbeiterin an unserer Schule besteht im Einsatz der Fächer Kunst und Sport, da hier die deutschen und französischen Kinder zusammen unterrichtet werden.

Darüber hinaus kann sie die Beaufsichtigung/Betreuung einer Lerngruppe bei einem kurzfristigen Ausfall einer Lehrkraft übernehmen oder als Unterstützung einer Lehrkraft im Unterricht eingesetzt werden.

Auch das unterrichtsergänzenden Angebot ( Betreuung) in der 1. und 2. Klasse wird von ihr übernommen.

 Pausen

Fragt man die Kinder, so ist das Schönste an der Schule die Pause. Wir haben drei Hofpausen festgelegt: Neben einer großen Hofpause nach der zweiten Schulstunde (20 Minuten) gibt es nach der ersten und dritten Stunde eine fünfzehn Minuten Hofpause.

Zwischen der vierten und fünften Stunde gibt es jeweils eine fünfminütige Pause.

Darüber hinaus kann jede unterrichtende Lehrkraft den Kindern eine Pause einräumen, wenn das Bedürfnis der Kinder nach Bewegung und Erholung zu erkennen ist.

 Postmappe

Alle wichtigen Informationen seitens der Schule erhalten Sie in schriftlicher Form. Die Eltern-Infos werden von den Klassenlehrkräften ausgeteilt und von den Kindern in ihre Postmappe gelegt oder ins Aufgabenheft geschrieben.

Die Benachrichtigungen werden auf farbiges Papier kopiert, so dass sie sich von den Arbeitsblättern der Kinder unterscheiden und nicht „untergehen“. Bitte schauen Sie auch regelmäßig, am besten mindestens einmal wöchentlich, in die Aufgabenhefte Ihrer Kinder.

Q

Sich mit der Qualität des Querdenkens quälen

R

Räume für Ruhe schaffen

 Radfahrprüfung

Für die Kinder der 4. Klasse findet im Frühjahr eine Radfahrprüfung durch. Nach entsprechender Vorbereitung müssen die Kinder theoretische Kenntnisse der wichtigsten Verkehrsregeln nachweisen und einen Parcours auf dem Schulhof der Lerchenschule in Faßberg. Die Radfahrprüfung erfolgt im Zusammenarbeit mit dem MTC-Faßberg.

 Rad fahren/ Radfahrer

Kinder bekommen heute in aller Regel schon recht früh ein Fahrrad geschenkt und können meist schon nach kurzer Zeit geschickt damit umgehen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass Kinder mit dem Fahrrad auch am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Der Gesetzgeber hat für junge Radfahrer eine besondere Regelung erlassen:

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Fußweg fahren. Kinder unter zehn Jahren dürfen den Fußweg nutzen, unabhängig davon, ob ein Radweg vorhanden ist. An Einmündungen oder Kreuzungen müssen die Kinder dann auf jeden Fall absteigen und zu Fuß über die Straße gehen.

Grundvoraussetzung für die Verkehrsteilnahme als Radfahrer ist die Fertigkeit, ein Rad sicher zu bewegen. Gute Regelkenntnis und eine gewisse Verkehrserfahrung gehören ebenfalls dazu. Selbstverständlich muss das Fahrrad in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und vor allem Dingen der Größe des Kindes entsprechen. Der Helm sollte zum Schutz vor Kopfverletzungen immer getragen werden.

Die Schule hat keine rechtliche Grundlage, den Kindern das Fahren zur Schule mit dem Fahrrad zu verbieten. Um eventuelle Gefahren im Vorhinein aufzuzeigen, bitten wir Sie, in der ersten Zeit den Schulweg gemeinsam mit Ihrem Kind abzufahren.

 Regeln

Jede Gemeinschaft funktioniert nur, wenn die aufgestellten Regeln eingehalten werden. Unsere Schulordnung ist für alle Kinder bindend und wird regelmäßig in den Klassen besprochen (Schulordnung). Zudem werden in den einzelnen Klassen am Anfang eines jeden Schuljahres Regeln besprochen, die innerhalb der Klasse bzw. desKlassenraumes gelten (Klassenregeln).

Beim Überschreiten von Regeln müssen die Kinder mit Konsequenzen rechnen. Diese sollten, wenn irgend möglich, einen Bezug zum Fehlverhalten haben.

 Rektorin

Seit 2009 ist Frau Conrads die Rektorin der Grundschule am Heidesee. Sie ist bereits seit 1994 als Lehrerin an unserer Schule tätig.

S

Nach Sinn und auch nach Sinnes-Lust immer wieder suchen

 Sauberkeit

Selbstverständlich muss es unser aller Bestreben sein, im Schulgebäude und in der gesamten Schulanlage auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Nicht immer gelingt dies allen Kindern, Ermahnungen und Extraarbeiten (Regeln) seitens der Lehrkräfte sind die Folge.

 Schreibschrift

Seit dem Schuljahr 2013/2014 lernen die Kinder ab der 1. Klasse die Grundschrift(Grundschrift).

 Schulbeginn

Die 1.Stunde beginnt um 8.00 Uhr.

Ab 7.30 Uhr können die Kinder das Schulgebäude betreten.

Um 7.55 Uhr sollten alle Kinder im Klassenraum sein.

 Schulbücher/Schulmaterialien

Zum Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Kinder eine Liste mit den Unterrichtsmitteln, die im nächsten Schuljahr benötigt werden.

Beachten Sie bitte auch die Regelungen zum Ausleihverfahren für Schulbücher.

 Schulordnung

Unsere Schulordnung regelt das tägliche Miteinander und wird in jedem Jahr in den einzelnen Klassen besprochen. Auf dem ersten Elternabend vor der Einschulung bekommen die Eltern eine Schulordnung ausgehändigt.

 Schullaufbahnempfehlung

Am Ende des vierten Schuljahres gibt die Klassenkonferenz eine Empfehlung über die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes ab.

Zu Beginn der 4. Klasse (vor den Herbstferien) erhalten die Eltern Informationen über die Kriterien und über das Verfahren zur Erstellung der Schullaufbahnempfehlung.

In Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen werden der Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen sowie die Arbeitsweisen der weiterführenden Schulformen vorgestellt.

 Schulplaner

Ein wichtiges „Informationsmittel“ zwischen Schule und Elternhaus stellt der Schulplaner dar. Zusätzlich haben die Kinder eine Postmappe (Postmappe). Wir bitten Sie daher, sich diese regelmäßig anzusehen.

In der 1. Klasse wird vor die Hausaufgaben „das Haus vom Nikolaus“ gemalt.

Ab Klasse 2 verteilen wir zu Schuljahresbeginn einen einheitlichen Schulplaner für alle Kinder.

Der Planer wird nicht nur zum Aufschreiben der Hausaufgaben genutzt, sondern bietet sowohl Lehrkräften als auch Eltern die Möglichkeit, Kurzmitteilungen, die das jeweilige Kind betreffen, zu übermitteln.

Die Klassenlehrkraft wird Sie regelmäßig auf den Elternabenden über den Einsatz und die Funktion des Schulplaners informieren.

 Schulranzen (Tornister)

Neben den Sicherheitseigenschaften eines Schulranzen (vergl.: Stiftung Warentest –Tipps zum Ranzenkauf) ist natürlich das Gewicht von großer Bedeutung.

Leider ist der Ranzen vieler Kinder oft zu schwer. Als Faustregel gilt: Der Ranzen mit Inhalt sollte 10% bis max. 15% des Körpergewichtes des Kindes betragen.

Ihr Kind sollte nur die Sachen mitnehmen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht.

Kontrollieren Sie bitte gemeinsam mit ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Ranzeninhalt (Arbeitsmaterialien).

Die Kinder haben die Möglichkeit, einen Großteil ihrer Materialien in ihrem Fach im Klassenraum aufzubewahren.

 Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen (Sommerfest, Partneraktionen, Theaterbesuche, eintägige Ausflüge) sind für die Kinder grundsätzlich Pflichtveranstaltungen auch wenn sie an einem Nachmittag stattfinden.

Eine Ausnahme dabei bildet der Moonlight – Flohmarkt.

Sollte Ihr Kind an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen

 Schulvorstand

Seit dem Schuljahres 2007/2008 gibt es den Schulvorstand als Entscheidungsgremium an Grundschulen.

Dieser besteht aus dem Schulleiter, drei gewählten Vertretern der Lehrerschaft und vier gewählten Elternvertretern sowie einem Vertreter des Schulträgers. Wichtigstes Ziel ist die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an den Schulen.

Dieses geschieht durch regelmäßige Überprüfungen des schuleigenen Programms. Die weiteren Kompetenzen sind im Niedersächsischen Schulgesetz (§38a Abs. 3) aufgeführt.

 Selbstständigkeit

Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder.“

Dieses Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck sollte uns zu denken geben. Die Erziehung zur Selbstständigkeit muss ein wichtiges Ziel all derer sein, die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten.

Die Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Auch das Tragen der Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen.

Kinder sollten den Weg auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude allein gehen.

Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern unsere Bemühungen unterstützen.

 Sekretariat

Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr besetzt. Unsere Sekretärin Frau Dumke ist telefonisch unter der Nummer 05053 / 342 (Fax: 05053/9030017, Email: verwaltung@grundschule-mueden.de) zu erreichen.

 Sportunterricht

Der Sportunterricht ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist ab der zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte Ihr Kind länger als drei Monate vom Sportunterricht befreit werden müssen, ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes notwendig.

Der Sport findet in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz im Wiesenweg statt. Hallenturnschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfreie Sohle verfügen.

Kinder ohne Sportbekleidung dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen.

Kinder, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht (ggfs. Betreuung in der Schule, Hilfestellung im Sportunterricht).

 Stundenplan

Zu Beginn des Schuljahres erhält Ihr Kind den Stundenplan, der in der Regel für das ganze Schuljahr Gültigkeit hat.

Änderungen, die unumgänglich sind, werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

 Stundentafel

Auszug aus dem Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ (Erlass des MK vom 03.02.2004)

 

Schuljahrgang :                                                             1       2       3       4

Erstunterricht                                                               20      22

Deutsch                                                                       (6)      (6)      6      6

Mathematik                                                                 (5)       (6)      5      5

Sachunterricht                                                             (2)      (3)      4      4

Englisch (1. Pflichtfremdsprache)                                                    2      2

Religion                                                                       (2)      (2)      2      2

Sport                                                                           (2)      (2)      2      2

musisch-kulturelle Bildung

Musik                                                                          (1)      (1)      2      2

Kunst, gestaltendes Werken, textiles Gestalten         (2)      (2)      2      2

Arbeitsgemeinschaften                                                                   1      1

Pflichtstunden für alle Schüler/innen                     20      22     26    26

wahlfreie unterrichtsergänzende Angebote                 5       3

 Sprechzeiten der Lehrkräfte

Sprechzeiten der Lehrkräfte:

Wir haben an unserer Schule neben den Elternsprechtagen (-Elternsprechtagen) keine festgelegten Sprechzeiten.

Selbstverständlich können Sie eine Lehrkraft zu jeder Zeit um einen Gesprächstermin bitten. Oft ist die Pause dafür nicht gut geeignet und vielfach auch zu kurz.

Bei einem verabredeten Gesprächstermin kann sich die Lehrkraft genügend Zeit für Sie nehmen und sich viel besser auf Ihr Anliegen konzentrieren.

Bei Problemen oder dringenden Fragen können Sie auch bei einer Lehrkraft anrufen. Bitte bedenken Sie dabei, nicht unbedingt abends um 20.00 Uhr oder am Wochenende anzurufen.

T

Den Tag leben und das Tagewerk prüfen

 Telefonkette

In vielen Klassen hat sich das Aufstellen einer Telefonkette bewährt. Hier rufen nach einer festgesetzten Reihenfolge Eltern einander an, um schnell eine wichtige Information an alle Eltern weiterzugeben.

Es ist sinnvoll, auf dem ersten Elternabend in der 1. Klasse diese Möglichkeit der Kommunikation zu erörtern und gegebenenfalls einzurichten.

Die Klassenlehrkraft wird hierzu eine Einverständniserklärung zur Herausgabe der Telefonnummer zum Zwecke der Telefonkette ausgeben.

Es ist ebenfalls sinnvoll, auf diesem Elternabend mit der Klassenlehrkraft über die Möglichkeit des telefonischen Kontakts zu sprechen (Sprechzeiten der Lehrkräfte).

 Telefonnummern

Es kommt immer wieder zu Situationen, bei denen wir während des Schulvormittags Kontakt mit Ihnen aufnehmen müssen (z.B. Krankheit, Unfall).

Daher ist es wichtig, dass in der Schule immer aktuelle Telefonnummern vorliegen, unter denen wir Sie oder eine vertraute Person (z.B. die Großeltern, die Tagesmutter,…) erreichen können. Melden Sie bitte Änderungen der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat. Notieren Sie am besten die aktuelle Telefonnummer (auch Handynummer) im Aufgabenheft Ihres Kindes.

U

Unterschiede unterstützen und über Unvollkommenheit nicht unzufrieden sein

 Umgangsformen

Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie respektvoll ihre Mitglieder miteinander umgehen.

Wir versuchen, den Kindern einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und Helfenlassens, sowie des Entschuldigens im schulischen Alltag zu vermitteln (Leitbild der Grundschule am Heidesee).

Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Vermittlung entsprechender Umgangsformen unterstützen.

 Unfälle

Sollte sich Ihr Kind während des Schulvormittags verletzen, werden wir Sie nach Abwägung der Schwere der Verletzung sofort informieren.

Sollte eine Unfallmeldung nötig sein, setzten Sie sich bitte mit unserer Sekretärin Frau Schwab in Verbindung. Sie wird alles Weitere veranlassen (Versicherungsschutz).

 Unterrichtszeiten

0. Stunde:   7.30 Uhr –   7.55 Uhr    Förderunterricht

  1. Stunde:   8.00 Uhr –   9.00 Uhr    60 Minuten
  2. Stunde:   9.15 Uhr – 10.15 Uhr    60 Minuten
  3. Stunde: 10.35 Uhr – 11.20 Uhr    45 Minuten
  4. Stunde: 11.35 Uhr – 12.20 Uhr    45 Minuten
  5. Stunde: 12.20 Uhr – 13.10 Uhr    45 Minuten

V

Verantwortung vorleben

 Verkehrerziehung

Unterricht zur Verkehrserziehung findet in allen 4 Jahrgängen statt (Mobilität).

 Versicherungsschutz

Die Schulkinder sind während des Unterrichts, der Pausen und aller Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Schulweg versichert.

Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat.

Nicht versichert sind Umwege auf dem Schulweg. Bei einem Unfall oder einem sonstigen Schaden muss sofort die Schule benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrechtlichen Schritte einleitet.

 Versetzung

Am Ende der ersten Klasse findet keine Versetzung statt; die Kinder rücken ohne Versetzungsbeschluss in den nächst höheren Jahrgang auf, wenn kein Antrag auf freiwilliges Wiederholen vorliegt.

In den Schuljahrgängen 2 und 3 finden am Ende des Schuljahres Versetzungen statt.

Hier gelten folgende Vorschriften:

  • Ein Kind, das am Ende des 2. Schuljahrgangs über ausreichende Kompetenzen in Deutsch und Mathematik verfügt, wird versetz.  Welche Kompetenzbereiche in die beiden Fächer einfließen, erklärt Ihnen die Klassenlehrkraft auf einem Elternabend.
  • Am Ende des 3. Schuljahrgangs wird ein Kind versetzt, wenn die Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden sind.

Am Ende der 4. Klasse erfolgt der Übergang in eine weiterführende Schule. Für die Nichtversetzung gelten die gleichen Vorschriften wie im 3. Schuljahrgang.

 Verlässliche Grundschule

Die Grundschule am Heidesee ist seit dem Schuljahr 2000/2001 eine verlässliche Grundschule. Das bedeutet, dass ein tägliches Schul- und Betreuungsangebot von fünf Zeitstunden gewährleistet wird und Schülerinnen und Schüler nicht vor Ablauf der im Stundenplan festgelegten Zeit die Schule verlassen (Schulbeginn und  Unterrichtszeiten).

Ausnahmen sind krankheitsbedingte Abmeldungen der Schülerinnen und Schüler während des Schulvormittags.

Kinder, die an einem Tag nur vier Unterrichtstunden haben, können das Betreuungsangebot unserer Schule nutzen (Betreuungsstunden).

W

Wahrhaftigkeit wagen, Widersprüchen widersprechen 

XY

Sich in XX und XY einfühlen,

die Verschiedenheiten gemeinsam genießen und sie miteinander versöhnen

Z

Zufriedenheit zeigen und Zuversicht immer wieder zutrauen und zumuten

 Zeugnisse

Zeugnisse:

Zum Halbjahresende im Januar und am Ende des Schuljahres – im 1. Schuljahr nur zum Schuljahresende – erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse.

Im 1. und 2.Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Zensuren, sondern Berichte über die erreichten Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik, über Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten. Im 3. und 4.Schuljahr enthalten die Zeugnisse Zensuren.

Bewertungskriterien für das Arbeitsverhalten:

  • Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
  • Ziel- und Ergebnisorientierung
  • Kooperationsfähigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Sorgfalt und Ausdauer
  • Verlässlichkeit

Bewertungskriterien für das Sozialverhalten:

  •  Reflexionsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Vereinbaren und Einhalten von Regeln – Fairness
  • Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
  • Übernahme von Verantwortung
  • Mitgestaltung des Gemeinschaftsleben

Die Gesamtbewertung für das Arbeits- und Sozialverhalten erfolgt in folgenden fünf Abstufungen:

A)       Sein/Ihr Arbeits-/Sozialverhalten verdient besondere Anerkennung.

B)      Sein/Ihr Arbeits-/Sozialverhalten entspricht den Erwartungen in vollem Umfang.

C)       Sein/Ihr Arbeits-/Sozialverhalten entspricht den Erwartungen.

D)       Sein/Ihr Arbeits-/Sozialverhalten entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen.

E)       Sein/Ihr Arbeits-/Sozialverhalten entspricht nicht den Erwartungen.

 Zeugnismappe

Damit das Zeugnis Ihres Kindes auch in einem einwandfreien Zustand bei Ihnen ankommt, empfehlen wir Ihnen, mit Beginn der 1. Klasse eine Zeugnismappe anzulegen. Sie erhalten diese in diversen Varianten (Ringordner mit Prospekthülle, Zeugnismappe) im Einzelhandel.

Wichtig ist, dass es sich um einen stabilen Ordner handelt.

Bitte geben Sie Ihrem Kind die Zeugnismappe am letzten Schultag mit.

 Zirkus

Alle 4 Jahre steht eine Schulwoche ganz im Zeichen unseres Zirkusprojekts.

Unter dem Motto “Manege statt Schulbank” üben wir mit den “Profis” vom Mitmachzirkus Morelli und bauen gemeinsam das Zirkuszelt auf.

Am Ende der Woche präsentieren die Kinder ihre erlernten Kunststücke bei einer Zirkusaufführung.

 Zu guter Letzt

…bedanken wir uns für das aufmerksame Lesen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.